In einem privatrechtlichen, unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt während der Probezeit in der Schweiz normalerweise eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen. Die Kündigung kann grundsätzlich auf jeden Wochentag erfolgen. Sie muss der anderen Vertragspartei jedoch noch während der laufenden Probezeit zugehen, damit die kurze Frist anwendbar bleibt.
Diese Regel ergibt sich aus Art. 335b des Schweizer Obligationenrechts. Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag können davon abweichen. Vor der Kündigung solltest du deshalb zuerst die vereinbarte Dauer der Probezeit, danach die Kündigungsfrist und schliesslich die verlangte Form prüfen. Stand dieser Einordnung: September 2026.
Sieben Kalendertage sind der gesetzliche Normalfall
Die gesetzliche Probezeit umfasst grundsätzlich den ersten Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis normalerweise mit einer Frist von sieben Kalendertagen gekündigt werden. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit; es handelt sich nicht um sieben Arbeitstage.
Anders als nach der Probezeit ist die Kündigung normalerweise nicht an ein Monatsende gebunden. Das Arbeitsverhältnis kann daher beispielsweise auch an einem Montag oder Donnerstag enden. Massgebend ist die wirksame Kündigungsfrist und nicht ein bestimmter Kündigungstermin.
Die Kündigung muss während der Probezeit beim Arbeitgeber oder bei der angestellten Person eintreffen. Das Arbeitsverhältnis selbst darf erst nach dem Ende der Probezeit auslaufen. Wird die Kündigung beispielsweise am letzten Tag der Probezeit wirksam zugestellt, bleibt die für die Probezeit geltende Frist anwendbar, auch wenn das Austrittsdatum später liegt.
Vertrag, GAV oder NAV können die Frist verändern
Sieben Kalendertage gelten nicht ausnahmslos. Art. 335b OR erlaubt abweichende Regelungen durch schriftliche Vereinbarung, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist während der Probezeit kann dadurch verkürzt, verlängert oder ausgeschlossen werden.
Auch die Probezeit selbst kann anders geregelt sein. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt sie einen Monat. Schriftlich sowie durch einen anwendbaren GAV oder NAV kann sie auf höchstens drei Monate verlängert oder ganz ausgeschlossen werden.
Für deine Prüfung ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
- Lies im Arbeitsvertrag nach, ob eine Probezeit vereinbart und wie lange sie angesetzt ist.
- Suche im selben Vertrag nach einer eigenen Kündigungsfrist für die Probezeit.
- Prüfe, ob der Vertrag auf einen GAV oder NAV verweist.
- Berechne, ob deine Kündigung noch innerhalb der tatsächlich laufenden Probezeit zugeht.
- Kontrolliere, ob für die Kündigung eine bestimmte Form vorgesehen ist.
Fehlt im Vertrag eine abweichende Regelung, ist bei einem gewöhnlichen privatrechtlichen und unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Regel von einem Monat Probezeit und sieben Kalendertagen Kündigungsfrist auszugehen.
Der Zugang entscheidet, nicht das Absendedatum
Eine Kündigung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich erst, wenn sie in den Empfangsbereich der anderen Vertragspartei gelangt. Bei einem Brief ist deshalb nicht der Poststempel allein entscheidend. Wird das Schreiben zu spät zugestellt, kann die Probezeit bereits beendet sein und eine längere ordentliche Kündigungsfrist gelten.
Für eine persönliche Übergabe empfiehlt sich eine Kopie, auf der die empfangende Person Datum und Empfang bestätigt. Bei postalischer Zustellung solltest du genügend Zeit einplanen und einen Versandweg wählen, mit dem sich die Zustellung nachvollziehen lässt. Eine eingeschriebene Sendung löst das Zeitproblem nicht automatisch, wenn sie erst später abgeholt oder zugestellt wird.
Ob eine Kündigung mündlich, per E-Mail oder nur schriftlich zulässig ist, hängt von den anwendbaren Vereinbarungen ab. Das Obligationenrecht verlangt für eine gewöhnliche Kündigung nicht in jedem Fall die Schriftform. Enthalten Arbeitsvertrag, GAV, NAV oder Personalreglement jedoch ein Schriftformerfordernis, solltest du dieses einhalten. Aus Beweisgründen ist ein unterschriebenes Schreiben auch ohne ausdrückliche Formklausel die sicherere Variante.
Kopierbare Kündigung für die Probezeit
Ein Kündigungsschreiben sollte den Kündigungswillen eindeutig ausdrücken, das Arbeitsverhältnis bezeichnen und ein nachvollziehbares Austrittsdatum enthalten. Wenn du bei der Berechnung des Enddatums unsicher bist, kannst du zusätzlich die Formulierung zum nächstmöglichen Termin verwenden.
Vorname Nachname
Strasse und Hausnummer
PLZ Ort
Name des Arbeitgebers
zuständige Person oder Personalabteilung
Strasse und Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum
Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Guten Tag
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis während der Probezeit unter Einhaltung der anwendbaren Kündigungsfrist auf den [Datum] beziehungsweise auf den nächstmöglichen zulässigen Termin.
Bitte bestätige mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Bitte stelle mir ausserdem die noch ausstehenden Lohnunterlagen und ein Arbeitszeugnis aus.
Freundliche Grüsse
Vorname Nachname
Unterschrift
Das Datum in der Vorlage solltest du anhand des tatsächlichen Zugangs, der vertraglichen Frist und einer möglichen Verlängerung der Probezeit bestimmen. Die Empfangsbestätigung hilft, spätere Unklarheiten über den Zeitpunkt der Zustellung zu vermeiden.
Abwesenheiten können das Ende der Probezeit verschieben
Wird die Probezeit durch Krankheit, Unfall oder eine unfreiwillig übernommene gesetzliche Pflicht tatsächlich verkürzt, verlängert sie sich um die entsprechende Abwesenheitsdauer. Dadurch kann eine Kündigung noch unter die Probezeitregel fallen, obwohl seit dem Stellenantritt mehr als die ursprünglich vereinbarte Zeit vergangen ist.
Eine solche Verlängerung sollte nicht pauschal aus sämtlichen Abwesenheiten abgeleitet werden. Ferien oder freiwillige Abwesenheiten werden nicht automatisch gleich behandelt. Prüfe die erfassten Abwesenheitstage, die Vertragsunterlagen und bei Unklarheiten die Auskunft der Personalabteilung. Für eine rechtliche Einordnung von Art. 335b OR bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Informationen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Nach der Probezeit gelten deutlich andere Termine
Geht die Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit zu, greifen ohne abweichende Regelung die ordentlichen Kündigungsfristen nach dem Obligationenrecht. Diese betragen im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats.
Auch diese Fristen können im rechtlich zulässigen Rahmen durch Vertrag, GAV oder NAV verändert werden. Eine verspätete Zustellung um nur einen Tag kann deshalb das Austrittsdatum erheblich verschieben. Wer am Ende der Probezeit kündigt, sollte nicht bis zum letzten möglichen Versandtag warten.
Die gesetzlichen Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder bestimmten Dienstpflichten gelten grundsätzlich erst nach Ablauf der Probezeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass während der Probezeit jede Kündigung zulässig wäre. Missbräuchliche oder diskriminierende Kündigungen können auch dann rechtliche Folgen haben. Bei einem entsprechenden Verdacht ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft, einen Berufsverband oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Stelle sinnvoll.
Sonderfälle brauchen eine eigene Prüfung
Die normale Sieben-Tage-Regel ist auf privatrechtliche, unbefristete Arbeitsverhältnisse zugeschnitten. Bei anderen Vertragsarten darf sie nicht ungeprüft übernommen werden.
- Befristeter Arbeitsvertrag: Das Gesetz sieht nicht automatisch eine Probezeit vor. Eine solche kann vereinbart werden. Das Arbeitsverhältnis endet normalerweise am festgelegten Datum; eine frühere ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn eine entsprechende Regelung besteht.
- Lehrvertrag: Für Lernende gelten besondere Bestimmungen. Die Probezeit beträgt üblicherweise drei Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde bis auf sechs Monate verlängert werden.
- Öffentlich-rechtliche Anstellung: Bei Bund, Kanton, Gemeinde oder einem öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber können Personalgesetze und eigene Reglemente gelten. Art. 335b OR liefert dann nicht zwingend die massgebende Frist.
- Fristlose Kündigung: Sie beendet das Arbeitsverhältnis ohne ordentliche Frist, setzt aber einen wichtigen Grund voraus. Eine bloss kurze Probezeit ist kein Grund, vorschnell fristlos zu kündigen.
Bei einer gewöhnlichen privatrechtlichen Anstellung lautet der sichere Entscheidungsweg somit: Vereinbarung und anwendbaren GAV oder NAV lesen, das tatsächliche Ende der Probezeit inklusive möglicher Verlängerung bestimmen und die Kündigung rechtzeitig nachweisbar zustellen. Erst danach lässt sich das Austrittsdatum zuverlässig festlegen.
Zusätzliche Fragen zu besonderen Situationen
Kann ich während der Probezeit sofort von der Arbeit fernbleiben?
Nein. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht die Arbeitspflicht grundsätzlich weiter. Eine Freistellung muss vom Arbeitgeber angeordnet oder vereinbart werden. Wer ohne Zustimmung nicht mehr erscheint, riskiert arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen.
Was geschieht mit nicht bezogenen Ferientagen?
Auch während einer kurzen Anstellung entsteht grundsätzlich ein anteiliger Ferienanspruch. Ob verbleibende Ferientage noch bezogen oder ausnahmsweise ausbezahlt werden, hängt von der verfügbaren Zeit, einer Freistellung und den Umständen des Austritts ab. Du solltest die Schlussabrechnung und die Ferienübersicht miteinander vergleichen.
Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen?
Eine ordentliche Kündigung muss nicht von Anfang an begründet werden. Verlangt die gekündigte Partei eine Begründung, muss die kündigende Partei diese schriftlich abgeben. Diese Begründungspflicht ändert jedoch nicht automatisch das Beendigungsdatum.