Gartenhilfe gelegentlich einsetzen: Wann daraus ein Arbeitsverhältnis werden kann
Eine gelegentlich eingesetzte Gartenhilfe kann in der Schweiz bereits Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sein. Entscheidend sind nicht die Bezeichnung, die geringe Stundenzahl oder eine Barzahlung, sondern die tatsächlichen Umstände: Leistet die Person persönlich Arbeit nach deinen Vorgaben und erhält sie dafür eine Vergütung, spricht vieles für ein Arbeitsverhältnis. Eine unverbindliche Gefälligkeit ohne geschuldeten Lohn ist davon …