WG-Mitbewohner zieht aus: Mietvertrag und Depot richtig anpassen

Lesedauer: 11 Min – Beitrag erstellt: 11. Juli 2026, zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026

Ein Auszug aus der WG sollte im Mietvertrag und beim Depot zügig sauber geregelt werden. Zunächst ist wichtig zu klären, wer im Vertrag bleibt, wer ausscheidet und wie die finanzielle Absicherung der Wohnung künftig organisiert wird. Wer diese Punkte geordnet angeht, schafft klare Verhältnisse mit Vermietung und Mitbewohnenden.

Wer im Mietvertrag steht, bestimmt den nächsten Schritt

Der wichtigste Punkt ist die Vertragsform. Stehen alle WG-Mitglieder gemeinsam im Mietvertrag, braucht es meist eine Anpassung oder eine neue Vertragslösung, sobald jemand auszieht. Ist nur eine Person Hauptmieterin oder Hauptmieter und die übrigen wohnen mit Zustimmung in der Wohnung, läuft die Umstellung oft einfacher.

Prüfe deshalb zuerst, ob die ausziehende Person als Mitmieterin, Mitmieter oder nur intern in der WG aufgeführt ist. Davon hängt ab, ob eine schriftliche Vertragsänderung nötig ist oder ob eine interne Vereinbarung genügt.

So gehst du mit der Vermietung vor

Die Vermietung sollte früh informiert werden, am besten sobald das Auszugsdatum feststeht. Dann kann geklärt werden, ob die Person aus dem Vertrag entlassen wird, ob eine neue Person nachrückt oder ob der Vertrag für die verbleibende WG angepasst wird.

  • Auszugsdatum schriftlich festhalten
  • Vertragsrolle der ausziehenden Person prüfen
  • Verbleibende WG-Mitglieder nennen
  • Neue Mitbewohnerin oder neuen Mitbewohner nur mit Zustimmung aufnehmen
  • Schriftliche Bestätigung der Änderung verlangen

Wichtig ist, dass mündliche Abmachungen nicht reichen, wenn der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben wurde. Erst wenn die Anpassung schriftlich festgehalten ist, ist klar, wer gegenüber der Vermietung haftet.

Das Depot sauber neu aufteilen

Auch das Mietdepot braucht eine klare Lösung. Ist es auf alle WG-Mitglieder gemeinsam hinterlegt, muss geregelt werden, wie der Anteil der ausziehenden Person zurückgeführt oder intern ausgeglichen wird. Das Geld bleibt in der Regel bis zum Ende des Mietverhältnisses bei der Vermietung oder auf dem dafür vorgesehenen Konto blockiert.

Falls die einziehende Person einen Teil des bisherigen Depots übernimmt, sollte auch das schriftlich festgehalten werden. So ist klar, wer welchen Betrag eingebracht hat und wer bei einem späteren Auszug Anspruch auf welchen Anteil haben kann.

Interne Vereinbarung für die WG

Neben dem Vertrag mit der Vermietung braucht es oft eine interne Abmachung unter den Mitbewohnenden. Darin kann festgehalten werden, wer die laufenden Kosten bis wann trägt, wie die Endabrechnung läuft und was mit bereits einbezahlten Beiträgen passiert.

Anleitung
1Auszugsdatum intern festlegen und mit der betroffenen Person abstimmen.
2Vermieterschaft über die gewünschte Vertragsänderung informieren.
3Entwurf der Anpassung prüfen, besonders bei Haftung und Mietzins.
4Unterschriften aller nötigen Parteien einholen.
5Exemplare verteilen und zusammen mit dem Mietdossier ablegen.

Hilfreich sind klare Angaben zu folgenden Punkten:

  • Datum des Auszugs
  • Aufteilung von Miete und Nebenkosten bis zum letzten Tag
  • Rückzahlung oder Übernahme von Depotanteilen
  • Abrechnung von Strom, Internet und gemeinsamen Haushaltskosten
  • Übergabe von Schlüsseln, Inventar und allfälligen Möbeln

Gerade bei gemeinsam genutztem Inventar lohnt sich eine kurze Liste. So bleibt nachvollziehbar, was der WG gehört und was privat angeschafft wurde.

Typische Stolpersteine bei der Umstellung

Probleme entstehen oft dort, wo Zuständigkeiten nicht klar sind. Wer den Vertrag weiter unterschreibt, bleibt gegenüber der Vermietung grundsätzlich mitverantwortlich. Auch wenn intern schon gesagt wurde, dass jemand auszieht, ändert das ohne schriftliche Anpassung nichts am Vertrag.

Ein weiterer Stolperstein ist die neue personelle Zusammensetzung. Zieht jemand aus und eine Ersatzperson ein, sollte die Vermietung die Änderung ausdrücklich bestätigen. Ohne diese Rückmeldung kann die Situation später bei Schäden, offenen Forderungen oder dem Rückzug aus der Wohnung unnötig kompliziert werden.

Was vor der Wohnungsübergabe noch erledigt sein sollte

Vor der Übergabe lohnt sich ein gemeinsamer Rundgang durch die Wohnung. Dabei lässt sich prüfen, ob Schäden dokumentiert werden müssen, ob alle Schlüssel vorhanden sind und ob offene Rechnungen noch in der WG aufgeteilt werden müssen.

Praktisch ist es, den letzten Mietmonat und die Endabrechnung früh zu organisieren. So lassen sich offene Beträge für Nebenkosten, Reinigung oder Ersatzanschaffungen rechtzeitig zuordnen.

So bleibt die WG nach dem Auszug stabil organisiert

Nach der Anpassung von Vertrag und Depot sollte die WG auch ihre interne Organisation kurz neu ordnen. Neue Zuständigkeiten für Post, Zahlungen und gemeinsame Einkäufe helfen, dass nach dem Wechsel nicht unnötig Chaos entsteht. Eine klare Aufteilung spart später Diskussionen und macht den Alltag ruhiger.

Wer im Vertrag steht, bestimmt die nächsten Schritte

Steht nur eine Person im Mietvertrag, lässt sich der Auszug meist einfacher ordnen. Dann reicht es oft, wenn der verbleibende oder neue Hauptmieter die künftige Nutzung mit der Vermieterschaft abstimmt. Stehen mehrere Personen gemeinsam im Vertrag, braucht es in der Regel eine schriftliche Anpassung, damit klar ist, wer nach dem Wegzug noch Rechte und Pflichten trägt. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie wichtig saubere Unterlagen beim WG-Auszug Mietvertrag sind.

Prüft zuerst die Vertragsform und alle Beilagen. Relevant sind nicht nur die Namen im Hauptvertrag, sondern auch Nachträge, Hausordnungen und allfällige Zusatzvereinbarungen zur Untervermietung. Daraus ergibt sich, ob eine Vertragsänderung, eine Vertragsauflösung mit neuem Abschluss oder eine einfache Bestätigung genügt. Je klarer diese Basis, desto weniger Raum bleibt für spätere Missverständnisse.

  • Vertrag auf Mitmieter, Hauptmieter und Unterschriften prüfen.
  • Zusatzvereinbarungen und spätere Nachträge mit einbeziehen.
  • Schriftlich festhalten, ab welchem Datum die Person aus dem Vertrag fällt.
  • Klärung mit der Vermieterschaft nicht nur mündlich, sondern in Textform sichern.

Die Anpassung mit der Vermieterschaft sauber festhalten

Eine Vertragsänderung sollte immer klar benennen, was neu gilt. Dazu gehören der Stichtag des Auszugs, die verbleibenden Vertragsparteien, die künftige Mietzinsverteilung sowie die Frage, ob eine neue Kaution verlangt wird. Auch bei einer WG ist es sinnvoll, eine kurze schriftliche Vereinbarung zu verlangen, selbst wenn die Vermieterschaft die Änderung nur formlos bestätigt. So bleibt nachvollziehbar, welche Regelung ab welchem Datum gilt.

Falls ein neuer Mitbewohner einzieht, empfiehlt sich eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag oder ein neuer gemeinsamer Vertrag. Dabei sollten die Daten aller Beteiligten identisch zu Ausweisen und amtlichen Unterlagen übernommen werden. Unstimmigkeiten bei Namen, Adressen oder Geburtsdaten führen später oft zu unnötigen Rückfragen. Ebenso wichtig ist die Unterschriftsregelung: Erst wenn alle nötigen Parteien unterschrieben haben, ist die Änderung rechtlich sauber dokumentiert.

Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt

  1. Auszugsdatum intern festlegen und mit der betroffenen Person abstimmen.
  2. Vermieterschaft über die gewünschte Vertragsänderung informieren.
  3. Entwurf der Anpassung prüfen, besonders bei Haftung und Mietzins.
  4. Unterschriften aller nötigen Parteien einholen.
  5. Exemplare verteilen und zusammen mit dem Mietdossier ablegen.

Depot, Haftung und Rückzahlung korrekt neu ordnen

Beim Depot geht es nicht nur um die Summe, sondern auch um die Zuordnung. Ist das Mietdepot auf alle WG-Mitglieder gemeinsam hinterlegt, braucht es eine interne Regel, wer welchen Anteil einbringt und wer beim Auszug welchen Teil zurückerhält. Entscheidend ist, dass die Rückzahlung des bisherigen Anteils nicht mit offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis vermischt wird. Allfällige Abzüge wegen Schäden, ausstehenden Nebenkosten oder Schlüsselverlust sollten zuerst sauber belegt werden.

Wird das bestehende Depot nicht angepasst, sollte wenigstens intern festgehalten werden, wie die Ansprüche zwischen der ausziehenden und den bleibenden Personen ausgeglichen werden. Häufig zahlt die ausziehende Person ihren Anteil an die Nachfolge oder an die verbleibende WG zurück, während die neue Person den entsprechenden Anteil übernimmt. Damit das fair bleibt, gehören Datum, Betrag und Zahlungsweg schriftlich festgehalten.

  • Depotvertrag oder Kontoauszug auf gemeinsame Inhaber prüfen.
  • Anspruch der ausziehenden Person getrennt vom Vermieteranspruch betrachten.
  • Neuen Anteil bei Einzug oder Übernahme schriftlich regeln.
  • Offene Forderungen nur mit Belegen und Zustandsprotokollen verrechnen.

Interne Abmachungen für Miete, Nebenkosten und Schlüssel

Nach dem Wegzug einer Person ändern sich oft nicht nur Vertrag und Depot, sondern auch die laufende Verteilung der Kosten. Deshalb braucht die WG eine klare interne Abmachung zu Mietanteil, Strom, Internet, Reinigung und weiteren gemeinsamen Ausgaben. Besonders sinnvoll ist eine kurze Aufstellung, ab wann die neue Quote gilt und wie laufende Rechnungen bis zum Austritt abgerechnet werden. So bleibt die Abrechnung nachvollziehbar, auch wenn Rechnungszeiträume und Auszugsdatum nicht exakt zusammenfallen.

Ein weiterer Punkt betrifft Schlüssel, Bad- und Briefkastenregelungen sowie allfällige gemeinsame Zugänge zu Apps oder Konten. Wer auszieht, sollte sämtliche physischen Schlüssel zurückgeben und digitale Zugänge entfernen, falls sie nur für die gemeinsame Nutzung gedacht waren. Bei geteilten Konten oder Zahlungsdiensten hilft eine Liste der laufenden Daueraufträge, damit nichts versehentlich weiterläuft. Gerade bei WG-Strukturen spart das späteren Aufwand.

Hilfreiche Unterlagen für die Übergangsphase

  • Aufstellung der laufenden Kosten mit neuer Aufteilung.
  • Übersicht über Daueraufträge, Abos und gemeinsame Konten.
  • Schlüsselrückgabe mit Datum und Anzahl der zurückgegebenen Exemplare.
  • Schriftliche Bestätigung über die interne Abrechnung des Auszugs.

Wer diese Punkte früh ordnet, vermeidet Doppelzahlungen und offene Forderungen. Auch bei einem späteren Wechsel bleibt damit nachvollziehbar, welche Kosten wofür angefallen sind und wer sie getragen hat.

Was nach der Anpassung noch geprüft werden sollte

Nach der Änderung lohnt sich ein letzter Abgleich mit allen Unterlagen. Stimmen der neue Mietzins, die Namen auf dem Vertrag, die Depotregelung und die interne Kostenaufteilung überein, ist die Ausgangslage stabil. Sinnvoll ist zudem, die neue Wohnsituation mit einer kurzen Checkliste zu begleiten. Dazu gehören Postumleitung, Anpassung von Versicherungen, Mitteilung an Strom- oder Internetanbieter und das Löschen nicht mehr benötigter Vollmachten.

Wer die Änderungen in derselben Ablage wie den Mietvertrag dokumentiert, findet bei späteren Rückfragen alles rasch wieder. Das gilt besonders dann, wenn im Ablauf noch eine zweite Person einzieht oder weitere Anpassungen nötig werden. Eine saubere Dokumentation spart Zeit und sorgt dafür, dass die WG auch nach dem Auszug einer Person handlungsfähig bleibt.

  • Neuen Vertrag oder Nachtrag vollständig ablegen.
  • Depot- und Kostenregelung mit Zahlungsbelegen ergänzen.
  • Neue Kontaktdaten und Zuständigkeiten intern aktualisieren.
  • Alle Beteiligten über die geltende Regelung informieren.

Fragen und Antworten

Wer muss den Mietvertrag ändern lassen, wenn eine Person aus der WG auszieht?

Massgebend ist, wer im Vertrag als Mieterin oder Mieter aufgeführt ist. Stehen mehrere Personen drin, braucht es für jede Änderung in der Regel die Zustimmung aller Vertragsparteien und der Vermieterschaft. Deshalb sollte die Anpassung immer schriftlich festgehalten werden.

Kann eine ausziehende Person einfach aus dem Mietvertrag gestrichen werden?

Nein, einseitig geht das meist nicht. Die betroffene Person bleibt solange mitverantwortlich, bis eine saubere Vertragsänderung oder ein neuer Vertrag unterschrieben ist. Erst dann ist die Haftung für die künftige Miete und weitere Pflichten neu geregelt.

Wie wird das Depot bei einem WG-Auszug aufgeteilt?

Das Depot gehört rechtlich meist dem Mietverhältnis als Ganzes und nicht einzelnen Personen. Eine Aufteilung untereinander erfolgt daher nach interner Vereinbarung, etwa nach Einzahlungen, Anteil am Risiko oder einer festen WG-Regel. Die Rückzahlung durch die Vermieterschaft erfolgt am Schluss an die vertraglich berechtigten Personen oder an eine neu definierte Gruppe.

Was passiert mit dem Depot, wenn nur eine Person auszieht und die anderen bleiben?

In vielen Fällen bleibt das bestehende Mietverhältnis bestehen und das Depot unverändert hinterlegt. Die WG kann aber intern festlegen, wie der Anteil der ausziehenden Person ersetzt oder verrechnet wird. Sinnvoll ist eine kurze schriftliche Bestätigung, damit später keine Diskussionen entstehen.

Muss die Vermieterschaft einer internen WG-Abmachung zustimmen?

Für die Beziehung unter den Mitbewohnenden genügt eine interne Vereinbarung oft. Sobald aber der Mietvertrag, die Haftung oder die Depotführung betroffen sind, braucht es die Mitwirkung der Vermieterschaft. Darum sollten interne Abmachungen und Vertragsänderungen sauber getrennt dokumentiert werden.

Wie geht man vor, wenn die WG eine neue Person aufnimmt?

Zuerst sollte geklärt werden, ob die neue Person den bestehenden Vertrag mitunterzeichnet oder ob ein neuer Vertrag erstellt wird. Danach folgen die Regelung von Haftung, Mietanteil und Depot sowie ein gemeinsamer Termin für die Übergabe der Rechte und Pflichten. Erst wenn alle Dokumente unterschrieben sind, ist der Wechsel rechtlich sauber abgeschlossen.

Welche Unterlagen sind für die Anpassung besonders wichtig?

Wesentlich sind der aktuelle Mietvertrag, eine schriftliche Austritts- oder Eintrittsregelung und eine interne WG-Vereinbarung. Zusätzlich lohnt sich ein Protokoll zum Depot, zur Zimmerübergabe und zu offenen Kosten. So lassen sich spätere Unklarheiten vermeiden.

Wie werden offene Nebenkosten nach dem Auszug verteilt?

Offene Rechnungen sollten nach Verbrauchszeitraum oder nach dem in der WG vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Entscheidend ist, dass klar festgehalten wird, wofür die Kosten angefallen sind und wer sie übernimmt. Eine kurze Schlussabrechnung erleichtert die Trennung.

Was tun, wenn keine Einigkeit über die Anpassung besteht?

Dann hilft oft zuerst ein schriftlicher Vorschlag mit klaren Punkten zu Vertrag, Depot und laufenden Kosten. Bleibt die Einigung aus, sollte die Vermieterschaft früh eingebunden werden, damit keine Seite unnötige Risiken trägt. Im Zweifel ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, bevor eine Person eigenmächtig handelt.

Welche Regelung ist für den Alltag nach dem Auszug am hilfreichsten?

Am stabilsten ist eine kurze, schriftliche WG-Regelung mit Zuständigkeiten, Fristen und einer klaren Finanzaufteilung. Ergänzend sollte festgehalten werden, wer Änderungen am Vertrag anstösst und wer die Kommunikation mit der Vermieterschaft übernimmt. So bleibt die Organisation auch nach dem Wechsel übersichtlich.

Fazit

Ein Auszug aus einer WG lässt sich sauber regeln, wenn Mietvertrag, Depot und interne Abmachungen getrennt betrachtet werden. Entscheidend sind schriftliche Vereinbarungen, klare Zuständigkeiten und die rechtzeitige Einbindung der Vermieterschaft. Wer Schritt für Schritt vorgeht, schafft eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten.

Checkliste
  • Auszugsdatum schriftlich festhalten
  • Vertragsrolle der ausziehenden Person prüfen
  • Verbleibende WG-Mitglieder nennen
  • Neue Mitbewohnerin oder neuen Mitbewohner nur mit Zustimmung aufnehmen
  • Schriftliche Bestätigung der Änderung verlangen

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