Alte Medikamente zurückbringen: Was Apotheken in der Schweiz annehmen

Lesedauer: 6 Min – Beitrag erstellt: 26. September 2026, zuletzt aktualisiert: 26. September 2026
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Alte, abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente kannst du in der Schweiz in vielen Apotheken zur fachgerechten Entsorgung abgeben. Üblicherweise betrifft das Tabletten, Kapseln, Tropfen, Salben, Zäpfchen, Arzneipflaster und andere Präparate für Menschen. Die Annahme einzelner Produktgruppen, möglicher Mengen und allfälliger Gebühren kann jedoch je nach Apotheke, Gemeinde oder Kanton abweichen.

Medikamente gehören weder in die Toilette noch in den Ausguss. Besonders bei Spritzen, Druckbehältern, Tierarzneimitteln und stark wirksamen Präparaten solltest du vor dem Gang zur Apotheke klären, wie sie verpackt und wo sie angenommen werden.

Diese Arzneimittel kannst du meist in der Apotheke abgeben

Apotheken nehmen in der Regel gebrauchsfertige Arzneimittel aus privaten Haushalten entgegen. Ob das Präparat dort gekauft wurde, ist häufig nicht ausschlaggebend. Da die Rücknahmepraxis nicht überall identisch ist, empfiehlt sich bei grösseren Mengen oder ungewöhnlichen Produkten eine kurze Nachfrage.

  • Tabletten und Kapseln in Blistern oder Behältern
  • Flüssige Arzneimittel wie Tropfen, Säfte und Lösungen
  • Salben, Cremes, Gele und medizinische Pasten
  • Augen- und Ohrentropfen sowie Nasenpräparate
  • Zäpfchen und Vaginalpräparate
  • Benutzte oder unbenutzte Arzneipflaster
  • Medikamente in Ampullen, sofern diese unbeschädigt und sicher verpackt sind
  • Nicht mehr benötigte rezeptpflichtige Präparate

Flaschen, Tuben und andere Behälter sollten verschlossen bleiben. Schütte Flüssigkeiten nicht zusammen und löse Tabletten nicht aus ihren Blistern, um Platz zu sparen. Die getrennte Aufbewahrung verhindert chemische Reaktionen und erleichtert die sichere Zuordnung.

Bei diesen Produkten braucht es eine vorherige Abklärung

Nicht alles aus dem Medikamentenschrank gilt automatisch als gewöhnliches Altmedikament. Bei den folgenden Gruppen hängt die Annahme besonders stark von der örtlichen Organisation und den Sicherheitsvorgaben der Apotheke ab.

Spritzen, Nadeln und Lanzetten

Lose Nadeln dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht in einen Sack oder Karton gelegt werden. Sammle gebrauchte Kanülen, Pen-Nadeln und Lanzetten in einem dafür vorgesehenen, durchstichsicheren und fest verschliessbaren Behälter. Die Apotheke kann dir sagen, ob sie den vollen Behälter zurücknimmt oder welche örtliche Sammelstelle zuständig ist.

Eine dünne PET-Flasche oder ein Glas ist kein gleichwertiger Ersatz für einen geprüften Behälter: Das Material kann beschädigt werden, und der Inhalt ist für Personen bei Sammlung und Transport nicht zuverlässig gesichert.

Inhalatoren, Sprays und Druckbehälter

Dosieraerosole und andere Behälter unter Druck dürfen nicht geöffnet, durchstochen oder verbrannt werden. Gib bei der Anfrage an, dass es sich um einen Inhalator oder Druckbehälter handelt. Je nach Produkt und lokaler Entsorgungslösung erfolgt die Rückgabe über die Apotheke oder eine Sonderabfallsammlung.

Anleitung
1Sortiere Arzneimittel getrennt von Kosmetika, Haushaltschemikalien, Batterien und medizinischen Geräten.
2Lass Medikamente in Blistern, Flaschen oder Tuben und verschliesse undichte Behälter zusätzlich in einem separaten Beutel.
3Verpacke scharfe Gegenstände ausschliesslich in einem durchstichsicheren Sammelbehälter.
4Bewahre alles bis zur Abgabe kindersicher und getrennt von Lebensmitteln auf.
5Frage vorab nach, wenn du grosse Mengen, Kühlmedikamente, Druckbehälter, Tierarzneimittel oder gefährliche Wirkstoffe zurückbringen willst.

Stark wirksame und kontrollierte Medikamente

Betäubungsmittel, starke Schmerzmittel und andere kontrollierte Präparate solltest du persönlich und möglichst in der beschrifteten Originalverpackung zur Apotheke bringen. Gib solche Medikamente nicht an andere Personen weiter. Auch gebrauchte Arzneipflaster können noch Wirkstoff enthalten; falte sie mit den Klebeflächen nach innen und bewahre sie bis zur Rückgabe ausser Reichweite von Kindern und Tieren auf.

Medikamente aus einer Krebsbehandlung und andere besonders gefährliche Wirkstoffe benötigen unter Umständen einen eigenen Entsorgungsweg. Falls das Behandlungsteam bereits einen Rückgabeweg genannt hat, halte dich an diese Vorgabe. Andernfalls klärst du die Übergabe mit der behandelnden Stelle oder der Apotheke.

Tierarzneimittel und Produkte ohne Arzneimittelstatus

Tierarzneimittel können andere Wirkstoffkonzentrationen oder Anwendungsformen aufweisen. Frage bei der Apotheke oder Tierarztpraxis nach, bevor du grössere Packungen, Injektionspräparate oder Mittel für Nutztiere transportierst.

Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Desinfektionsmittel, Chemikalien, Batterien und quecksilberhaltige Thermometer sind nicht automatisch Teil der Medikamentenrücknahme. Für solche Produkte können Verkaufsstellen, kommunale Sammelstellen oder kantonale Sonderabfallangebote zuständig sein.

Medikamente sicher für die Rückgabe vorbereiten

Eine saubere Trennung schützt Personen, die das Material entgegennehmen, und verhindert, dass ein gefährliches Präparat mit gewöhnlicher Verpackung verwechselt wird.

  1. Sortiere Arzneimittel getrennt von Kosmetika, Haushaltschemikalien, Batterien und medizinischen Geräten.
  2. Lass Medikamente in Blistern, Flaschen oder Tuben und verschliesse undichte Behälter zusätzlich in einem separaten Beutel.
  3. Verpacke scharfe Gegenstände ausschliesslich in einem durchstichsicheren Sammelbehälter.
  4. Bewahre alles bis zur Abgabe kindersicher und getrennt von Lebensmitteln auf.
  5. Frage vorab nach, wenn du grosse Mengen, Kühlmedikamente, Druckbehälter, Tierarzneimittel oder gefährliche Wirkstoffe zurückbringen willst.

Der aufgedruckte Name und die Stärke können für die sichere Einordnung hilfreich sein. Möchtest du persönliche Daten entfernen, kannst du das Apothekenetikett unlesbar machen. Die Produktbezeichnung, Dosierung und Warnhinweise sollten nach Möglichkeit erkennbar bleiben.

Welche Verpackungen dazugehören

Unbenutzte Tabletten oder Kapseln bleiben am besten im Blister. Flaschen mit Restinhalt, Tuben und Arzneipflaster gehören ebenfalls zur Medikamentenrückgabe und nicht in eine Verpackungssammlung.

Vollständig leere Kartons und Packungsbeilagen kannst du getrennt dem Altpapier zuführen, sofern die Vorgaben deiner Gemeinde dies zulassen. Bei leeren Glas- oder Kunststoffbehältern ist zu beachten, dass sichtbare oder flüssige Arzneimittelreste gegen eine gewöhnliche stoffliche Sammlung sprechen. Im Zweifel gibst du den Behälter zusammen mit den Medikamenten ab.

Warum Ausguss und Toilette ausgeschlossen sind

Kläranlagen sind nicht dafür ausgelegt, sämtliche Arzneiwirkstoffe vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Das Ausleeren flüssiger Medikamente oder das Herunterspülen von Tabletten kann Wirkstoffe in den Wasserkreislauf eintragen. Das Verdünnen mit Wasser ändert daran nichts.

Auch die Entsorgung über den Hauskehricht ist nicht für jedes Präparat die passende Wahl. Rückgabe- und Sammelsysteme unterscheiden sich regional, weshalb die Weisungen deiner Gemeinde oder deines Kantons massgeblich sind. Wird ein Produkt von der Apotheke nicht angenommen, frage dort nach dem zuständigen Entsorgungsweg oder suche in den kommunalen beziehungsweise kantonalen Informationen nach der Rubrik Sonderabfall aus Haushalten.

Häufige Fragen zur Medikamentenrückgabe

Kann ich Medikamente einer verstorbenen Person zurückbringen?

Ja, nicht mehr benötigte Arzneimittel aus einem aufgelösten Haushalt können grundsätzlich zur fachgerechten Entsorgung gebracht werden. Bei grossen Mengen solltest du die Apotheke vorab kontaktieren. Kontrollierte Medikamente, Spritzen und Präparate aus spezialisierten Behandlungen müssen getrennt und sicher verpackt werden.

Was mache ich mit Medikamenten, die gekühlt gelagert wurden?

Ein abgelaufenes oder nicht mehr benötigtes Kühlmedikament sollte bis zur Abklärung so aufbewahrt werden, dass Kinder und Tiere keinen Zugriff haben. Frage die Apotheke, ob für Transport und Annahme besondere Vorgaben gelten. Bei beschädigten oder undichten Behältern solltest du das Präparat nicht mit blossen Händen reinigen oder umfüllen.

Darf ich brauchbare Medikamente verschenken?

Die Weitergabe ist keine sichere Alternative zur Entsorgung. Lagerbedingungen, Verfallsdatum, richtige Dosierung und Eignung für eine andere Person lassen sich privat nicht zuverlässig beurteilen. Nicht mehr benötigte rezeptpflichtige oder stark wirksame Arzneimittel gehören zurück in einen geregelten Entsorgungsweg.

Checkliste
  • Tabletten und Kapseln in Blistern oder Behältern
  • Flüssige Arzneimittel wie Tropfen, Säfte und Lösungen
  • Salben, Cremes, Gele und medizinische Pasten
  • Augen- und Ohrentropfen sowie Nasenpräparate
  • Zäpfchen und Vaginalpräparate
  • Benutzte oder unbenutzte Arzneipflaster
  • Medikamente in Ampullen, sofern diese unbeschädigt und sicher verpackt sind
  • Nicht mehr benötigte rezeptpflichtige Präparate

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