Für eine tiefere Franchise in der Schweizer Grundversicherung muss deine Mitteilung in der Regel spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Eine höhere Franchise kannst du grundsätzlich bis zum 31. Dezember für das folgende Kalenderjahr wählen. Der Wechsel wird jeweils auf den 1. Januar wirksam; während des laufenden Jahres lässt sich die Franchise normalerweise nicht ändern.
Der 30. November ist zudem wichtig, wenn du nicht nur die Franchise anpassen, sondern die Grundversicherung bei der bisherigen Krankenkasse kündigen möchtest. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei der Versicherung, nicht das Datum des Poststempels.
Zuerst klären: Franchise anpassen oder Krankenkasse wechseln?
Eine Änderung der Franchise und eine Kündigung der Grundversicherung sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Bleibst du bei derselben Krankenkasse und änderst lediglich die Franchise, genügt eine entsprechende Mitteilung an den Versicherer. Ein eigentliches Kündigungsschreiben ist dafür nicht erforderlich.
Möchtest du hingegen zu einer anderen Krankenkasse wechseln, musst du die bestehende Grundversicherung kündigen und dich beim neuen Versicherer anmelden. Für den ordentlichen Wechsel auf den Jahresbeginn muss die Kündigung üblicherweise bis zum 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingegangen sein.
Diese Unterscheidung bestimmt deine nächsten Schritte:
- Willst du die Franchise senken, sollte die Mitteilung spätestens am 30. November eintreffen.
- Willst du die Franchise erhöhen, gilt grundsätzlich der 31. Dezember als spätester Termin.
- Willst du gleichzeitig die Krankenkasse wechseln, solltest du dich am 30. November orientieren und die Anmeldung beim neuen Versicherer ebenfalls früh erledigen.
Fällt ein Fristende auf ein Wochenende, solltest du nicht darauf vertrauen, dass eine später eintreffende Sendung noch berücksichtigt wird. Plane die Zustellung einige Arbeitstage früher ein und prüfe die Hinweise deiner Krankenkasse.
Die Mitteilung richtig und nachweisbar einreichen
Teile der Krankenkasse eindeutig mit, welche Franchise ab dem 1. Januar gelten soll. Nenne deinen vollständigen Namen, deine Versichertennummer und das gewünschte Versicherungsjahr. Falls mehrere Personen über dieselbe Familienkorrespondenz geführt werden, muss klar erkennbar sein, für welche Person die Änderung gilt.
- Prüfe deine bisherige Franchise auf der Police oder im Kundenportal.
- Entscheide, ob du sie erhöhen oder senken willst.
- Kontrolliere, welche Übermittlungswege deine Krankenkasse akzeptiert, etwa Brief, Kundenportal oder ein bereitgestelltes Formular.
- Reiche die Mitteilung mit genügend Zeitreserve ein.
- Bewahre den Versand- oder Eingangsbeleg auf.
- Kontrolliere die neue Police und die Prämie für das kommende Jahr.
Eine gewöhnliche E-Mail ist nicht bei jeder Krankenkasse als verbindlicher Änderungsauftrag vorgesehen. Nutze deshalb bevorzugt den vom Versicherer bezeichneten Kanal. Bei einem Versand kurz vor Fristende ist eine Zustellart mit nachweisbarem Eingang sinnvoll.
Welche Franchise zu deinen erwarteten Kosten passt
Eine höhere Franchise senkt üblicherweise die monatliche Prämie, erhöht aber den Betrag, den du bei Behandlungen zunächst selbst tragen musst. Eine tiefere Franchise führt meist zu einer höheren Prämie, begrenzt dafür die eigenen Kosten früher. Massgebend ist nicht nur die Prämie, sondern die Summe aus Jahresprämie und möglicher Kostenbeteiligung.
Die Wahl hängt vor allem von drei Punkten ab:
- Wie hoch waren deine über die Grundversicherung abgerechneten Gesundheitskosten in den vergangenen Jahren?
- Sind im nächsten Jahr planbare Untersuchungen oder Behandlungen absehbar?
- Kannst du die gewählte Franchise und den anschliessenden Selbstbehalt bei Bedarf aus deinen Reserven bezahlen?
Bei sehr niedrigen erwarteten Behandlungskosten kann eine hohe Franchise finanziell vorteilhaft sein, sofern die Prämienersparnis gross genug ist und du das Kostenrisiko tragen kannst. Bei regelmässigen Behandlungen, Medikamenten oder absehbar hohen Kosten ist eine tiefere Franchise häufig leichter planbar. Eine Garantie bietet die Rechnung nicht, weil sich der Gesundheitsbedarf unerwartet ändern kann.
Vergleiche deshalb zwei vollständige Jahresszenarien. Stelle für jede infrage kommende Franchise die jährliche Prämie den möglichen eigenen Behandlungskosten gegenüber. Berücksichtige dabei auch den Selbstbehalt, der nach dem Erreichen der Franchise entstehen kann. Die genaue Prämie und die verfügbaren Franchisestufen findest du in deiner Offerte oder Police.
Modell, Unfalldeckung und Franchise nicht vermischen
Die Franchise ist nur ein Bestandteil der Grundversicherung. Das Versicherungsmodell, beispielsweise ein Hausarzt-, HMO- oder telemedizinisches Modell, regelt vor allem den ersten Kontakt bei medizinischen Anliegen. Die Unfalldeckung betrifft wiederum die Frage, ob Unfälle über die Krankenkasse mitversichert sind.
Eine Änderung der Franchise passt diese anderen Merkmale nicht automatisch an. Kontrolliere bei Erhalt der neuen Police daher getrennt:
- die gewählte Franchise,
- das Versicherungsmodell,
- die Unfalldeckung,
- die ausgewiesene Monatsprämie,
- den Beginn der neuen Einstellung am 1. Januar.
Willst du zusätzlich das Modell ändern, können dafür eigene vertragliche Bedingungen gelten. Prüfe diese direkt in den Versicherungsunterlagen und reiche beide Wünsche eindeutig ein, statt nur allgemein um eine Anpassung der Police zu bitten.
Was bei einem gleichzeitigen Kassenwechsel zu beachten ist
Beim Wechsel der Grundversicherung darf die neue Krankenkasse dich unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand nicht wegen einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Die Zusatzversicherung ist davon getrennt und folgt anderen Aufnahme- und Kündigungsbedingungen.
Kündige eine Zusatzversicherung deshalb nicht automatisch zusammen mit der Grundversicherung. Bei einer neuen Zusatzversicherung solltest du zuerst eine verbindliche Aufnahmebestätigung abwarten. Eine Annahme in der Grundversicherung bedeutet nicht, dass auch die Zusatzversicherung zustande kommt.
Die bisherige Grundversicherung endet ausserdem erst, wenn der nahtlose Versicherungsschutz geklärt ist. Offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können einen Wechsel behindern. Kontrolliere dein Versicherungskonto rechtzeitig und bezahle fällige Beträge innerhalb der angegebenen Fristen.
Nach dem Antrag zählt die neue Police
Eine versandte Mitteilung allein ist noch keine ausreichende Erfolgskontrolle. Prüfe die Bestätigung der Krankenkasse und anschliessend die Police für das neue Jahr. Dort sollte die gewünschte Franchise mit Gültigkeit ab dem 1. Januar aufgeführt sein.
Stimmt die Police nicht mit deinem Auftrag überein, melde dich unverzüglich bei der Krankenkasse und lege den Eingangs- oder Versandnachweis vor. Je früher du die Abweichung meldest, desto leichter lässt sich klären, ob der Auftrag rechtzeitig und vollständig eingegangen ist.
Weitere Fragen zur Franchise
Kann ich die Franchise nach einer unerwarteten Diagnose sofort senken?
Nein, eine Änderung ist grundsätzlich nur auf Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich. Für das laufende Jahr bleibt die bisher gewählte Franchise bestehen. Für eine tiefere Franchise im Folgejahr muss die Mitteilung rechtzeitig bis Ende November eintreffen.
Gilt die Änderung automatisch für die ganze Familie?
Nein. Die Franchise wird für jede versicherte Person einzeln festgelegt. Im Änderungsauftrag solltest du daher jede betroffene Person mit der jeweils gewünschten Franchise aufführen.
Hat ein Umzug in einen anderen Kanton Einfluss auf die Franchise?
Die gewählte Franchise bleibt durch einen Umzug grundsätzlich unverändert. Die Prämie kann sich jedoch ändern, weil Wohnort, Kanton und Prämienregion für ihre Berechnung eine Rolle spielen. Teile der Krankenkasse die neue Adresse fristgerecht mit und kontrolliere die angepasste Police.
Muss ich für eine höhere Franchise Gesundheitsfragen beantworten?
Für die obligatorische Grundversicherung gibt es bei der Wahl der Franchise keine Gesundheitsprüfung. Das gilt nicht automatisch für Zusatzversicherungen, die rechtlich und vertraglich getrennt behandelt werden.