Eine Befreiung von der Serafe-Abgabe kommt für einen privaten Haushalt vor allem dann infrage, wenn mindestens ein Haushaltsmitglied jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht. Sozialhilfe, eine Prämienverbilligung oder ein knappes Budget reichen dafür allein nicht aus. Massgebend sind der formelle Entscheid über die Ergänzungsleistungen und ein Gesuch bei Serafe.
Daneben bestehen besondere Regeln für Personen mit diplomatischen Vorrechten sowie für Kollektivhaushalte. Diese Fälle folgen jedoch nicht demselben Verfahren wie ein gewöhnliches Befreiungsgesuch aufgrund von Ergänzungsleistungen.
Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sind der zentrale Befreiungsgrund
Ein privater Haushalt kann von der Abgabe befreit werden, wenn eine Person im Haushalt jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV erhält. Entscheidend ist nicht, ob eine AHV- oder IV-Rente bezogen wird, sondern ob zusätzlich ein rechtskräftiger Anspruch auf die entsprechenden jährlichen Ergänzungsleistungen besteht.
Die Befreiung betrifft den gesamten privaten Haushalt. Leben mehrere Personen in derselben Wohnung und ist eine davon anspruchsberechtigt, muss deshalb nicht jedes Haushaltsmitglied ein eigenes Gesuch einreichen.
Als Nachweis benötigt Serafe üblicherweise eine Kopie des rechtskräftigen Entscheids der zuständigen kantonalen Stelle. Eine blosse Anmeldung für Ergänzungsleistungen oder eine provisorische Berechnung belegt den Anspruch noch nicht. Auch Belege über die AHV-Rente, die IV-Rente oder die finanzielle Situation ersetzen den EL-Entscheid nicht.
Diese Leistungen führen nicht automatisch zur Befreiung
Mehrere Unterstützungsleistungen werden im Alltag mit Ergänzungsleistungen verwechselt. Für die Serafe-Befreiung ist diese Unterscheidung wesentlich. Folgende Situationen begründen für sich allein normalerweise keinen Anspruch:
- Bezug einer AHV-Rente ohne jährliche Ergänzungsleistungen
- Bezug einer IV-Rente ohne jährliche Ergänzungsleistungen
- Sozialhilfe durch die Gemeinde oder den Kanton
- individuelle Prämienverbilligung für die Krankenversicherung
- Arbeitslosenentschädigung oder Leistungen der Erwerbsersatzordnung
- ein tiefes Einkommen, Schulden oder finanzielle Engpässe
- Verzicht auf Radio, Fernseher, Computer oder Smartphone
Auch wer Radio und Fernsehen nicht nutzt, kann daraus keine reguläre Befreiung ableiten. Die Abgabe ist als Haushaltsabgabe ausgestaltet und hängt nicht davon ab, welche Empfangsgeräte vorhanden sind oder wie oft Medienangebote genutzt werden. Die frühere zeitlich begrenzte Möglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgerät gehört nicht mehr zum ordentlichen Befreiungsverfahren.
Gesuch in der richtigen Reihenfolge vorbereiten
Die Prüfung lässt sich mit einer kurzen Entscheidungskette erledigen. Sie verhindert, dass ungeeignete Unterlagen eingereicht werden oder das Gesuch an die falsche Stelle geht.
- EL-Anspruch feststellen: Prüfe, ob du oder eine andere Person deines privaten Haushalts jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhält.
- Entscheid kontrollieren: Halte den rechtskräftigen EL-Entscheid bereit. Achte darauf, dass daraus die anspruchsberechtigte Person und der Zeitraum hervorgehen.
- Haushaltsdaten abgleichen: Vergleiche Name, Adresse und gegebenenfalls die Rechnungsangaben mit der Serafe-Rechnung. Abweichende Schreibweisen oder eine frühere Adresse können die Zuordnung verzögern.
- Gesuch an Serafe senden: Reiche den Antrag zusammen mit einer Kopie des Entscheids ein. Das Original solltest du behalten.
- Bestätigung abwarten: Betrachte die Befreiung erst dann als erledigt, wenn Serafe die Bearbeitung bestätigt oder eine korrigierte Abrechnung zugestellt hat.
Falls die Rechnung bald fällig wird, solltest du sie nicht ohne Rückmeldung einfach ignorieren. Frage Serafe, wie während der Prüfung mit der offenen Forderung umzugehen ist. Ein eingereichtes Gesuch bedeutet nicht in jedem Fall, dass Mahnabläufe automatisch ausgesetzt sind.
Rückwirkende Befreiung und bereits bezahlte Rechnungen
Eine Befreiung aufgrund von Ergänzungsleistungen kann auch einen zurückliegenden Zeitraum betreffen. Die Rückwirkung ist jedoch begrenzt und hängt davon ab, seit wann der EL-Anspruch besteht und wann das Gesuch bei Serafe eingeht. Als wichtige Grenze gilt bei solchen Gesuchen grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens fünf Jahren rückwirkend.
Wer schon länger Ergänzungsleistungen bezieht, sollte das Gesuch daher nicht aufschieben. Der EL-Entscheid muss erkennen lassen, ab welchem Zeitpunkt der Anspruch bestand. Hat der Haushalt für einen später als befreit anerkannten Zeitraum bereits bezahlt, wird die Abrechnung entsprechend angepasst; wie ein Guthaben verrechnet oder ausbezahlt wird, ergibt sich aus der Bearbeitung des Einzelfalls.
Der Beginn des AHV- oder IV-Rentenbezugs ist dabei nicht automatisch der Beginn der Befreiung. Ausschlaggebend bleibt der anerkannte Bezug der jährlichen Ergänzungsleistungen.
Bei einem laufenden EL-Verfahren fehlt zunächst der nötige Nachweis
Wurde ein Antrag auf Ergänzungsleistungen erst eingereicht, liegt noch kein gesicherter Befreiungsgrund vor. In dieser Lage solltest du das EL-Verfahren abwarten und den späteren rechtskräftigen Entscheid aufbewahren. Wird der Anspruch rückwirkend anerkannt, kann dieser Zeitraum auch für die Serafe-Prüfung relevant werden.
Erhältst du eine ablehnende EL-Verfügung, entsteht daraus kein Anspruch auf Befreiung. Wird der Entscheid später im Einsprache- oder Beschwerdeverfahren geändert, ist der danach rechtskräftige Entscheid die geeignete Grundlage für ein Gesuch.
Kollektivhaushalt ist nicht dasselbe wie private Befreiung
Wer dauerhaft in einem Heim, einer sozialmedizinischen Einrichtung, einem Internat oder einer vergleichbaren Institution lebt, kann unter die Regeln für Kollektivhaushalte fallen. In diesem System wird die Abgabe nicht wie bei einer gewöhnlichen Privatwohnung jeder einzelnen Bewohnerin oder jedem einzelnen Bewohner in Rechnung gestellt.
Ob eine Einrichtung rechtlich als Kollektivhaushalt erfasst ist, lässt sich nicht allein aus ihrer Bezeichnung ableiten. Erhältst du trotz dauerhaftem Aufenthalt in einer solchen Institution eine persönliche Rechnung, kläre zuerst mit der Administration, unter welcher Wohn- und Haushaltsform du registriert bist. Bei einem Eintritt oder Austritt können Meldedaten zeitweise noch nicht übereinstimmen.
Ein Zimmer in einer normalen Wohngemeinschaft oder eine gemeinsam gemietete Wohnung ist dagegen üblicherweise ein privater Haushalt. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner macht daraus noch keinen Kollektivhaushalt.
Sonderstatus für diplomatisch privilegierte Personen
Für bestimmte ausländische Diplomatinnen, Diplomaten und weitere Personen mit völkerrechtlichen Vorrechten können besondere Ausnahmen gelten. Entscheidend sind der offiziell anerkannte Status und die Zusammensetzung des Haushalts, nicht allein die ausländische Staatsangehörigkeit oder die Arbeit bei einer internationalen Organisation.
Betroffene sollten den Status über die zuständige Protokoll- oder Personalstelle ihrer Mission beziehungsweise Organisation und die dafür zuständigen Bundesstellen abklären. Ein gewöhnliches EL-Gesuch bei Serafe ist für diesen Sonderfall nicht der passende Nachweisweg.
Was bei einer Ablehnung zu prüfen ist
Lehnt Serafe das Gesuch ab, sollte zuerst der angegebene Grund mit den eingereichten Unterlagen verglichen werden. Häufig entscheidend sind der falsche Leistungsnachweis, ein noch nicht rechtskräftiger Entscheid, nicht übereinstimmende Haushaltsdaten oder ein Zeitraum ausserhalb der zulässigen Rückwirkung.
Fehlt lediglich eine Kopie oder ist die Zuordnung der Adresse unklar, kann eine Ergänzung der Unterlagen genügen. Bestreitet Serafe dagegen den Befreiungsanspruch selbst, sind die Rechtsmittelbelehrung und die darin genannte Frist massgebend. Bei Unsicherheit können die zuständige EL-Stelle oder eine anerkannte Sozialberatung helfen, den Leistungsentscheid richtig einzuordnen.
Für die praktische Entscheidung gilt damit: Liegt ein rechtskräftiger Entscheid über jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV für ein Mitglied deines privaten Haushalts vor, ist ein Gesuch sinnvoll. Liegt nur eine andere Unterstützungsleistung oder ein laufender EL-Antrag vor, fehlt zunächst die erforderliche Grundlage.