Ob du einen Fehler noch beheben kannst, hängt davon ab, welcher Teil des Stimmmaterials betroffen ist und ob das Couvert bereits eingeworfen wurde. Solange du noch nicht brieflich abgestimmt hast, lässt sich ein falsch ausgefüllter Stimmzettel in der Regel durch einen neuen, unveränderten Zettel ersetzen. Wurde das Stimmcouvert bereits der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen, kannst du den Inhalt normalerweise nicht mehr selbst austauschen.
Zuerst klären: Wo ist der Fehler?
Prüfe zunächst, ob der Fehler auf einem Stimmzettel, auf dem Wahlzettel, auf dem Stimmrechtsausweis oder am eigentlichen Rücksendecouvert liegt. Diese Teile haben unterschiedliche Funktionen. Ein falsch gesetztes Ja, eine unklare Handschrift oder eine unzulässige Ergänzung betrifft den Stimm- oder Wahlzettel. Eine fehlende Unterschrift betrifft meist den Stimmrechtsausweis. Wurde das Couvert falsch verschlossen oder unvollständig adressiert, geht es um die Rücksendung.
Am sichersten ist es, die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis und die Hinweise der zuständigen Gemeinde zu vergleichen. Je nach Kanton und Gemeinde können sich die Gestaltung des Materials, die Rückgabe und einzelne Vorgaben unterscheiden. Massgebend sind deshalb die Unterlagen, die du mit deinem Stimmmaterial erhalten hast, sowie die Informationen deiner Wohnsitzgemeinde.
Fehler auf dem Stimm- oder Wahlzettel
Ein Zettel mit einer unklaren oder falschen Eintragung sollte nicht durch Übermalen, Radieren oder zusätzliche Erklärungen gerettet werden. Solche Änderungen können dazu führen, dass die Stimme ungültig ist. Nimm stattdessen einen neuen Stimmzettel, sofern dir ein Ersatzexemplar vorliegt, und fülle nur diesen aus.
Bei Wahlen ist besondere Sorgfalt nötig. Je nach Wahlverfahren gelten andere Regeln für Namen, Listen, kumulierte oder gestrichene Kandidierende. Wenn du einen Wahlzettel beschädigt oder falsch ausgefüllt hast, verwende möglichst einen unbenutzten Ersatz und halte dich genau an die Anleitung. Bei Unsicherheit hilft die auf den Wahlunterlagen angegebene Gemeindestelle weiter.
Den fehlerhaften Zettel solltest du nicht zusätzlich in das Couvert legen. Entscheidend ist, dass nur die vorgesehenen gültigen Unterlagen enthalten sind. Bewahre den alten Zettel nicht zusammen mit dem gültigen Exemplar auf, wenn dadurch unklar werden könnte, welcher Zettel eingereicht werden soll.
Fehler auf dem Stimmrechtsausweis
Der Stimmrechtsausweis muss in der Regel unterschrieben werden, wenn du brieflich abstimmst. Fehlt die erforderliche Unterschrift, kann das dazu führen, dass die briefliche Stimmabgabe nicht berücksichtigt wird. Setze die Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle und achte darauf, keine anderen Angaben zu verdecken.
Wenn dein Name, deine Adresse oder eine andere Angabe auf dem Ausweis nicht stimmt, solltest du die Änderung nicht eigenmächtig vornehmen. Wende dich an die zuständige Einwohner- oder Gemeindestelle und frage, ob ein neuer Ausweis ausgestellt werden muss. Das gilt besonders dann, wenn der Fehler die Identifikation oder die Stimmberechtigung betreffen könnte.
Das Couvert richtig vorbereiten
Beim brieflichen Abstimmen müssen die Unterlagen so eingelegt werden, wie es die Anleitung vorsieht. Häufig wird der Stimmrechtsausweis in ein dafür vorgesehenes Fach gelegt, damit die Unterschrift von aussen kontrolliert werden kann, ohne dass das Stimmgeheimnis beeinträchtigt wird. Die Stimmzettel gehören in das separate Stimmkuvert oder in den entsprechend bezeichneten Bereich.
Kontrolliere vor dem Verschliessen diese Punkte:
- Nur die ausgefüllten und vorgesehenen Stimm- oder Wahlzettel liegen im Stimmkuvert.
- Der Stimmrechtsausweis ist unterschrieben, sofern dies verlangt wird.
- Die Unterlagen liegen in den richtigen Fächern oder Couverts.
- Das Rücksendecouvert ist gemäss Anleitung verschlossen.
- Die Adresse der zuständigen Stelle ist sichtbar und nicht durch einen falschen Kleber verdeckt.
Ein zugeklebtes Couvert solltest du nicht gewaltsam öffnen, wenn dabei Unterlagen beschädigt werden könnten. Falls du vor der Abgabe bemerkst, dass etwas falsch eingelegt wurde, kann die Gemeindestelle erklären, ob ein neues Rücksendecouvert nötig ist und wo du dieses erhältst.
Was gilt nach dem Einwurf?
Nach dem Einwurf in den Briefkasten oder der Abgabe bei der Gemeinde kannst du die Unterlagen normalerweise nicht mehr selbst zurückholen. Auch ein Brief an die Gemeinde, der den Fehler erklärt, ersetzt die abgegebenen Stimmzettel nicht automatisch. Ob eine Korrektur oder eine besondere Abklärung möglich ist, kann nur die zuständige Stelle anhand des konkreten Falls beurteilen.
Wenn die Abstimmung noch läuft, rufe möglichst rasch bei der auf dem Stimmmaterial angegebenen Gemeindestelle an. Halte bereit, welche Unterlage betroffen ist und ob du das Couvert per Post verschickt, in den Gemeindebriefkasten gelegt oder am Schalter abgegeben hast. Nenne am Telefon keine sensiblen Angaben, die für die erste Auskunft nicht nötig sind.
Wurde das Couvert nur frankiert, aber noch nicht aufgegeben, kannst du es in Ruhe öffnen und die Unterlagen kontrollieren. Ist es bereits im Briefkasten der Post, gilt es als abgegeben. Bei einer persönlichen Abgabe am Schalter kannst du vor dem Einwurf noch nachfragen, ob das Material geprüft oder ersetzt werden kann.
Wenn das Stimmcouvert beschädigt ist
Ein kleiner Knick ist nicht automatisch ein Grund zur Sorge. Schwieriger wird es, wenn das Couvert aufgerissen ist, die Beschriftung nicht mehr lesbar ist oder die Trennung zwischen Stimmzetteln und Stimmrechtsausweis nicht mehr eindeutig funktioniert. In diesem Fall solltest du kein provisorisches Couvert basteln, sondern bei der Gemeinde nach einem Ersatz fragen.
Vermeide es, das Stimmgeheimnis durch Beschriftungen auf den Stimmzetteln oder dem Stimmkuvert zu gefährden. Notizen, persönliche Erklärungen und zusätzliche Blätter gehören nicht in die Abstimmungsunterlagen, sofern sie nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
So vermeidest du einen zweiten Fehler
Fülle die Zettel an einem ruhigen Ort aus und lege die einzelnen Unterlagen erst nach einer Schlusskontrolle zusammen. Lies bei jeder Vorlage nochmals die Frage oder die Bezeichnung der Wahl. Bei einer brieflichen Stimmabgabe lohnt sich ausserdem ein Blick auf die Abgabefrist und die Vorgaben der eigenen Gemeinde, da die Postlaufzeit eine Rolle spielen kann.
Wenn du dich bei einer Eintragung, einer fehlenden Unterschrift oder der richtigen Reihenfolge der Unterlagen nicht sicher fühlst, ist die Gemeindestelle die passende Anlaufstelle. Sie darf dir erklären, wie das Material formal vorbereitet wird, ohne dir eine politische Entscheidung abzunehmen.
Fragen und Antworten zum Korrigieren des Stimmcouverts
Kann ich ein Stimmcouvert vor dem Einwurf noch öffnen und neu ordnen?
Ja, solange du es noch nicht abgegeben oder in einen Briefkasten eingeworfen hast. Öffne es vorsichtig, prüfe die vorgesehenen Fächer und verschliesse es anschliessend gemäss den Angaben auf dem Stimmmaterial.
Was kostet ein Ersatz für ein beschädigtes oder falsch ausgefülltes Stimmcouvert?
Das lässt sich nicht für jede Gemeinde einheitlich sagen, da die Ausgabe und der Versand von Ersatzmaterial unterschiedlich organisiert sein können. Frage deshalb bei der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Gemeindestelle nach, bevor du ein eigenes Couvert verwendest.
Kann ich einen falsch ausgefüllten Stimmzettel mit einem zusätzlichen Zettel erklären?
Darauf solltest du verzichten, weil eine persönliche Erklärung den Stimmzettel nicht automatisch gültig macht und zusätzliche Beilagen die Prüfung erschweren können. Verwende stattdessen, wenn möglich, ein offizielles Ersatzexemplar und fülle nur die vorgesehenen Angaben aus.
Was mache ich, wenn die Adresse auf dem Rücksendecouvert nicht zu meiner Gemeinde passt?
Gib das Couvert nicht ungeprüft ab, wenn dadurch eine falsche Zuständigkeit oder eine unklare Rücksendung entstehen könnte. Vergleiche die Adresse mit dem Stimmmaterial und erkundige dich bei deiner Wohnsitzgemeinde, ob du ein neues Rücksendecouvert benötigst.
Kann die Gemeinde ein bereits eingeworfenes Stimmcouvert noch korrigieren?
Nach dem Einwurf kannst du die Unterlagen normalerweise nicht mehr selbst austauschen oder zurückholen. Wenn die Abstimmung noch läuft, solltest du die zuständige Gemeindestelle trotzdem rasch kontaktieren und genau angeben, wie und wo du das Couvert abgegeben hast.